Februar Umrah 2025

14 Februar 2025 bis 28 Februar 2025 +-2 Tage

genaues Datum wird noch bekanntgegeben

Im Umrah Paket enthalten

  • Visa
  • Flugtickets
  • Hotelunterkunft
  • Frühstück und Abendessen (220€ extra)
  • Busfahrten
  • Besuch der heiligen Stätte
  • Mehrsprachige Reiseleitung
  • 5 Liter Zamzam
  • Besuch einer Dattelplantage

Abflughafen Frankfurt

Preis für Erwachsene ab 12 Jahren 1599 pro Person
Preis für Kinder 11 bis 12 Jahren 1509 € pro Person
Preis für Kinder 2 bis 10 Jahren 1509 € pro Person
Preis für Babys 0-23 Monate 350€ pro Person

Preis für Frühstück und Abendessen 220 €

Einzelzimmer 640€ zusätzlich pro Zimmer
Doppelzimmer 440€ zusätzlich pro Zimmer
Dreibettzimmer 210€ zusätzlich pro Zimmer
Vierbettzimmer inklusive

Hinflug Frankfurt nach Medina
Rückflug Jeddah nach Frankfurt

Hotel Medina 4*

Province Al Sham Madinah
300 Meter Entfernung
oder ähnliches

Hotel Mekka 4*

Elaf Bakkah Hotel
3 Min. mit Shuttelbus von der Moschee entfernt
oder ähnliches

Unterkünfte in Medina und Mekka

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Februar Umra 2025
























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Auswahl erforderlich

Gesamtsumme

Der Endpreis beträgt :

Zusammenfassung

Beschreibung Information Menge Preis
Gesamtpreis:
AGB

Allgemeine Reisebedingungen für alle Reiseveranstaltungen von „Kaaba-Reisen“

1. Anmeldung und Abschluss des Reisevertrages1.1 – Mit der Reiseanmeldung bietet der Kunde uns den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage unserer Reiseausschreibung und unseren Hinweisen zu der Reise verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmern, für deren Vertragspflichten der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht.

1.2 – Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung des Kunden durch uns zustande, worüber wir ihn mit der Reisebestätigung informieren. Mit der Reisebestätigung übersenden wir den Reisepreissicherungsschein, durch den sämtliche Zahlungen an uns abgesichert sind. Durch Erhalt des Sicherungsscheines wird im Falle der Insolvenz ein unmittelbarer Anspruch gegen unseren Insolvenzversicherer begründet.

1.3 – Weicht unsere Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von uns vor, an das wir uns 10 Tage ab Zugang der Bestätigung gebunden halten und das innerhalb der Frist durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung (Zahlung des Reisepreises) vom Kunden angenommen werden kann.

1.4 – Das Mindestalter für die Teilnahme an unseren Reisen beträgt ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten 18 Jahre. Bei Minderjährigen ist die Anmeldung von dem oder den Erziehungsberechtigten zu unterschreiben; die schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten ist für jeden minderjährigen Teilnehmer erforderlich, auch wenn dieser über einen anderen Teilnehmer als Anmelder angemeldet wurde.

2. Zahlung des Reisepreises
2.1 – Nach Erhalt der Reisebestätigung mit Rechnung und des Sicherungsscheines ist der komplette Reisepreis innerhalb 5 Werktagen fällig.

2.2 – Der Reisepreis wird unbar auf unserer Geschäftskonto überwiesen. Wir bitten bei der Überweisung um Angabe der von uns mitgeteilten Kundennummer sowie des Namens des tatsächlich Reisenden.

2.3 – Wird der Reisepreis trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung nicht bezahlt, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten (§ 323 BGB) und den Kunden mit Rücktrittskosten zu belasten, die sich an nachstehender Ziffer 6.2 orientieren, sofern der Reisende nicht ein Recht zur Zahlungsverweigerung hatte.

3. Leistungen
3.1 – Mit der Veröffentlichung neuer Prospekte verlieren alle unsere früheren Publikationen über gleich lautende Reiseziele und Termine ihre Gültigkeit.
3.2 – Unsere Leistungsverpflichtung ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Reisebestätigung und aus dem für den Zeitpunkt der Reise geltenden Werbeflyer, bzw. unserer Homepage sowie den dortigen allgemeinen Hinweisen sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben der Reisebestätigung. Bezüglich der Reiseausschreibung behalten wir uns ausdrücklich vor, lediglich aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Ausschreibungen zu erklären, über die wir Sie vor der Buchung selbstverständlich informieren.

3.3 – Unsere Reiseangebote sind gültig, solange der Vorrat reicht. Sollte wider Erwarten das von uns eingekaufte Kontingent einer bestimmten Reise die Nachfrage nicht vollständig abdecken, so behalten wir uns auf Grundlage der angepriesenen Reise vor, entsprechende Kontingente nachzuordern, die jedoch unter Umständen eine Preisdifferenz beinhalten können. Hierüber unterrichten wir den Kunden selbstverständlich unverzüglich, da es sich dann rechtlich betrachtet um ein neues Reiseangebot unsererseits handelt. Punkt 1.3 findet hierbei seine Anwendung.

3.4 – Leistungsträger (z.B. Hotels, Fluggesellschaften) und Reisebüros sind von „Kaaba-Reisen“ nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Reiseausschreibung oder unsere Buchungsbestätigung hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrages abändern.

3.5 – Gepäck wird im normalen Umfang befördert, dies bedeutet pro Person maximal zwei Koffer und ein Handgepäckstück. Gepäck und sonstige mitgebrachte Sachen sind beim Ein-, Um- und Aussteigen vom Reisenden unabhängig von bestehenden Obhutspflichten des Reiseveranstalters und der Leistungsträger jederzeit selbständig zu beaufsichtigen.

4. Reiseabsage / Rücktritt des Reiseveranstalters
4.1 – Ist in der Beschreibung der Reise ausdrücklich eine Mindestteilnehmerzahl angegeben und wird diese nicht erreicht, so können wir vom Vertrag zurücktreten, wenn wir diese Mindestteilnehmerzahl im Prospekt beziffert sowie den Zeitpunkt angegeben haben, bis zu welchem die Erklärung des Rücktritts / unserer Absage vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn spätestens zugegangen sein muss und zusätzlich in der Reisebestätigung deutlich lesbar auf diese Angaben hingewiesen wurde.

4.2 – Wir werden den Kunden bis spätestens vier Wochen vor Reisebeginn über eine etwaige Nichtdurchführung durch Zugang der Rücktrittserklärung unterrichten, in jedem Fall unverzüglich nach Kenntnis des Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl. Der Kunde kann dafür die Teilnahme an einer anderen, gleichwertigen, von uns angebotenen Reise verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis aus unserem Angebot anzubieten. Diese Erklärung muss unverzüglich uns gegenüber nach Zugang unserer Rücktrittserklärung abgegeben werden.

5. Leistungs- und Preisänderungen
5.1 – Nach Vertragsschluss notwendig werdende Änderungen wesentlicher Reiseleistungen, die von „Kaaba-Reisen“ nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und nicht den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise beeinträchtigen.

5.2 – Preisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages lediglich im Falle der nach Abschluss des Reisevertrages eingetretenen, bei Abschluss unvorhersehbaren Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Fluggebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse in dem Umfang möglich. Sollte dies der Fall sein, wird der Kunde unverzüglich davon in Kenntnis gesetzt.

5.3 – Bei einer Preiserhöhung von mehr als 10 % des Reisepreises oder bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung kann der Kunde unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten oder, wie bei einer zulässigen Reiseabsage durch uns, die Teilnahme an einer anderen, gleichwertigen Reise verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise aus unserem Angebot ohne Mehrpreis anzubieten. Der Kunde ist verpflichtet, diese Rechte unverzüglich nach Erhalt der Änderungsmitteilung uns gegenüber geltend zu machen. Hierzu empfehlen wir die Schriftform.

6.Rücktritt, Umbuchungen, Ersatzreisende

6.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Kaaba-Reisen. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Im Falle eines Rücktritts kann Kaaba-Reisen vom Reisenden die tatsächlich entstandenen Mehrkosten verlangen. Diese entstehen auch ohne sein Verschulden. Dem Reisenden obliegt der Nachweis darüber, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt geringere Kosten entstanden sind. Zu diesem Zweck kann der Kunde, unabhängig von Kaaba-Reisen eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung abschließen, die Frage ob so eine Versicherung halal ist, muss der Kunde selber klären.

6.2 Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, betragen die Rücktrittskosten je nach Reiseart:
30.Tag vor Reiseantritt 30% des Reisepreises mindestens aber 100€
29.-22. Tag vor Reiseantritt 35% des Reisepreises
21.-15. Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises
14.-7. Tag vor Reiseantritt 70% des Reisepreises
6. Tag vor Reisebeginn 80% des Reisepreises
bei Nichtantritt der Reise 90% des Reisepreises

Besonderheiten bei Hadsch und Umrah

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Reiseveranstalter Pauschalreisen nach dem Packaging-Prinzip bzw. mit tagesaktuellen Preisen zusammenstellt. Hierbei handelt es sich um Leistungen unterschiedlicher Leistungsträger, die im Buchungsfall zu einer Pauschalreise kombiniert (packetiert mit tagesaktuellen Preisen) werden. Es werden Tarife der Fluggesellschaften verwendet, die in der Regel nicht oder nur gegen hohe Gebühren umbuchbar, storniert , bzw. erstattbar sind. Dies gilt hauptsächlich, wenn der Kunde nur einen Flug oder eine Pauschalreise beim Reiseveranstalter bucht, nicht aber, wenn nur ein Hotel gebucht wurde. Aufgrund dieser Besonderheit der gebuchten “Packaging mit tagesaktuellen Preisen “-Pauschalreise gelten folgende Stornopauschalen:
bis zum 30.Tag vor Reiseantritt 60%
ab dem 29.-15.Tag 65%
ab dem 14.-7. Tag 75%
ab dem 6.-3.Tag 85%
ab dem 2.Tag 95%
am Tag des Reiseantritts und bei Nichterscheinen 100% des Reisepreises

6.3 Umbuchungen des Reisetermins sind nur nach vorherigem Rücktritt mit nachfolgender Neuanmeldung möglich. Sie bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Kaaba-Reisen. Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, daß statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Kaaba-Reisen kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Die Kaaba-Reisen entstehenden Mehrkosten werden dem Reisenden weiterberechnet. Sie betragen mindestens € 30,- pro Person. Bei einer Namensänderung tritt der neue Teilnehmer in die Rechte und Pflichten des Reisevertrages ein. In diesem Fall haften der Dritte und der Reisende gegenüber Kaaba-Reisen als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

7. Rücktritt/Kündigung durch den Veranstalter
Kaaba-Reisen kann vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen: 1. ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich vertragswidrig verhält,
2. bis vier Wochen vor Reiseantritt, wenn die Pflicht, die Reise durchzuführen für Kaaba-Reisen nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten die Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf die Reise, bedeuten würde, es sei denn, daß Kabba-Reisen die dazu führenden Umstände zu vertreten hat. Wird die Reise aus diesem Grunde abgesagt, so erhält der Reisende den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Wird die Durchführung der Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbarer Höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so sind Kabba-Reisen und der Reisende berechtigt, den Reisevertrag zu kündigen.

8. Nicht in Anspruch genommene Teilleistungen

Der Kunde hat keinen Anspruch auf Erstattung des anteiligen Reisepreises, wenn er angebotene einzelne Reiseleistungen nicht in Anspruch nehmen möchte, aus Gründen, die ihm selbst zuzurechnen sind. „Kaaba-Reisen“ wird sich jedoch um Erstattung der ersparten Aufwendungen bei den jeweiligen Leistungsträgern bemühen, es sei denn es handelt sich um völlig unerhebliche Teilleistungen oder einer Erstattung stehen amtliche oder gesetzliche Bestimmungen entgegen.

9. Kündigung durch den Reiseveranstalter
Stört ein Reisender trotz entsprechender Abmahnung unsererseits nachhaltig oder verhält er sich in solchem Maß vertragswidrig, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung der Reise oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar ist, so können wir ohne Einhaltung einer Frist den Vertrag mit ihm kündigen. Dabei behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis abzüglich ersparter Aufwendungen und ggf. Erstattungen durch Leistungsträger oder ähnliche Vorteile, die er aus der anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der von Leistungsträgern gut gebrachten Beträge. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst. „Kaaba-Reisen“ erwartet, dass der Teilnehmer die Sitten, Gebräuche und Gesetze des Gastlandes respektiert und einhält.

10. Höhere Gewalt
Beide Vertragsparteien können vom Vertrag zurück treten, wenn die Reise wegen bei Zustandekommen des Vertrages nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz (§ 651j BGB, § 651e Abs.3 BGB). Im Falle einer Kündigung können wir für bereits erbrachte und noch zu erbringende Leistungen des Reisevertrages eine angemessene Entschädigung verlangen. Wir sind verpflichtet, Sie zurückzubefördern, soweit wir dazu gemäß Reisevertrag verpflichtet waren. Im Übrigen tragen Sie sämtliche Mehrkosten.

11. Obliegenheiten des Kunden
Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, so obliegt es dem Kunden, auftretende Mängel unverzüglich mit zu teilen. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, tritt keine Minderung des Reisepreises ein, es sei denn die Anzeige ist unzumutbar. Leistet „Kaaba-Reisen“ innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen, wobei aus Beweisgründen die schriftliche Erklärung empfohlen wird.

Wir informieren über die Pflicht des Kunden, einen aufgetretenen Mangel, der die Reise erheblich beeinträchtigt, unverzüglich anzuzeigen; sowie darüber, dass vor der Kündigung des Reisevertrages (§ 651e BGB) eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen ist. Der Bestimmung einer Frist bedarf es dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird, oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrags durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist. Die Anzeige des Mangels muss bei der örtlichen Reiseleitung oder telefonisch, per Fax oder E-Mail bei dem Hauptsitz von „Kaaba-Reisen“ erfolgen.

12. Haftung, Haftungsbeschränkung
11.1 – Die vertragliche Haftung von uns, als Reiseveranstalter, für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist pro Reise und Kunden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit wir als Reiseveranstalter für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
12.2 – Für Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises je Person und Reise beschränkt.
12.3 – Die unter 11.1 und 11.2 genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche, die nach Montrealer Übereinkommen wegen des Verlusts von Reisegepäck gegeben sind.

12.4 – Wir haften nicht für Leistungsstörungen sowie Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit lediglich vermittelten Fremdleistungen, wenn diese Leistungen in der Reisebeschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistung so eindeutig gekennzeichnet ist, dass erkennbar nicht Bestandteil unserer Reiseleistung ist. Ungeachtet dessen haften wir für vertragsgemäße Leistungen, welche die Beförderung vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten, wenn und soweit für einen Ihnen entstandenen Schaden die Verletzung von Hinweis- oder Organisationspflichten durch uns ursächlich waren.

13. Gewährleistungsansprüche
Gepäckschäden oder Gepäckverzögerungen sind binnen 7 Tage bei Gepäckverlust, binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung anzuzeigen, wobei empfohlen wird, unverzüglich an Ort und Stelle die Schadensanzeige bei der zuständigen Fluggesellschaft zu erheben.

14. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
14.1 – Für die Beschaffung und das Mitführen notwendiger Reisedokumente, die Vornahme erforderlicher Impfungen sowie das Einhalten aller einschlägigen Zoll- und Devisenvorschriften ist ausschließlich der Reisende verantwortlich. Jegliche Nachteile, die aus einem Nichtbefolgen dieser Bestimmungen folgen, gehen zu Lasten des Kunden. „Kaaba-Reisen“ haftet nur, wenn und soweit wir schuldhaft und rechtswidrig unzureichend oder fehlerhaft informiert haben.
14.2 – „Kaaba-Reisen“ haftet nicht für Erteilung und Zugang notwendiger Visa durch die diplomatischen Vertretungen, auch dann nicht, wenn der Kunde uns mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn wir haben uns schuldhaft rechtswidrig verhalten.

15. Informationspflichten über Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Wir sind gemäß EU-VO Nr. 2111/05 verpflichtet, dem Kunden bei Buchung über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens sowie sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu informieren. Steht bei der Buchung das ausführende Luftfahrtunternehmen noch nicht fest, so sind wir verpflichtet, dem Kunden das Luftfahrtunternehmen zu nennen, das wahrscheinlich den Flug durchführen wird. Wechselt die zunächst genannte Gesellschaft, so werden wir den Kunden unverzüglich hierüber informieren. Die Liste der Luftfahrtunternehmen, deren Betrieb in der Europäischen Gemeinschaft untersagt ist (sogenannte „Black List“) ist im Internet unter folgender Site einsehbar: http://air-ban.europa.eu.

16. Mitwirkungspflichten des Reisenden
16.1 – Falls der Reisende seine kompletten Reiseunterlagen nicht rechtzeitig vor Reisebeginn erhält, muss er uns umgehend benachrichtigen.

16.2 – Der Reisende ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Schadensminderungspflicht alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehende Schäden gering zu halten oder zu vermeiden.

16.3 – Gepäck und sonstige mitgebrachte Sachen sind während der gesamten Reisedauer, speziell beim Ein-, Um- und Aussteigen unabhängig von bestehenden Obhutspflichten des Reiseveranstalters und der Leistungsträger jederzeit selbständig vom Reisenden zu beaufsichtigen.

17. Reiseversicherungen
In den Reisepreisen sind, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, Reiseversicherungen nicht enthalten. „Kaaba-Reisen“ empfiehlt den Abschluss von Reiserücktrittskosten-, Reisehaftpflicht-, Kranken- und Unfallversicherung. Soweit „Kaaba-Reisen“ Reiseversicherungen anbietet, handelt es sich diesbezüglich nur um eine Vermittlungsleistung. Der Versicherungsvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem angegebenen Reiseversicherer zustande. Ansprüche können nur direkt gegenüber dem Versicherer geltend gemacht werden. Die Versicherungsbedingungen und Obliegenheiten aus dem Versicherungsvertrag sind vom Reisenden zu beachten. Die Prämien für Versicherungen sind nicht Bestandteil des Reisepreises und sind mit Abschluss der Versicherung sofort zur Zahlung fällig. Von Versicherungsverträgen kann nicht zurückgetreten werden.

18. Verjährung
Reisevertragliche Ansprüche des Kunden nach §§ 651c bis 651f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt an dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Schweben zwischen dem Reiseveranstalter und dem Kunden Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der Reiseveranstalter die Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Ansprüche aus unerlaubter Handlung unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist.

19. Datenschutz
Die von „Kaaba-Reisen“ erhobenen und von Euch zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten werden ausschließlich für die Kundenbetreuung und intern zu Kundenbindungszwecken verwendet und lediglich im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrags gespeichert, verarbeitet und gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes geschützt.

20. Rechtswahl, Gerichtsstand
20.1 – Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

20.2 – Gerichtsstand ist Hauptsitz des Reiseveranstalters. im Übrigen gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
20.3 – Der Reiseveranstalter kann den Kunden an dessen Wohnsitz verklagen. Soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, wird als ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Reiseveranstalters vereinbart.

21. Kundeninformation für den Vertragsabschluss
Sollte eine Bestimmung des Reisevertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.

Aktivitäten und Besuche

  • Jabal Uhud
  • Masjid Quba
  • Arafat
  • Mina
  • Mouzdalifa
  • Besuch einer Dattelplantage

Was Sie benötigen:

Reisepass im eingescannt (mind. 6 Monate gültig)
Deutsche Aufenthaltserlaubnis im eingescannt (mind. 6 Monate gültig)

Warum solltest du im Februar zur Umrah?

Wenn du darüber nachdenkst, im Februar deine Umrah mit Kaaba Reisen zu verrichten, gibt es viele gute Gründe, warum du diese Zeit wählen solltest. Zum Beispiel bietet Kaaba Reisen im Februar günstige Preise für ihre Pilgerreisen an, was bedeutet, dass du die Möglichkeit hast, Geld zu sparen und trotzdem eine erstklassige Reise zu erleben.

Ein weiterer Vorteil ist das angenehme Klima im Februar. Die Temperaturen sind nicht zu heiß, was bedeutet, dass du deine Pilgerreise in angenehmen Bedingungen verrichten kannst, ohne von Hitze und Feuchtigkeit belastet zu werden.

Außerdem ist im Februar weniger Andrang in Mekka und Medina, da es außerhalb der Ferienzeit liegt. Dies bedeutet, dass du die Gelegenheit hast, die heiligen Stätten in Ruhe und ohne viel Gedränge zu besuchen und deine Pilgerreise in aller Ruhe zu genießen.

Wie immer bietet Kaaba Reisen auch im Februar ihren hervorragenden Service und die Vorteile, die sie immer bieten, wie gründliche Vorbereitung, Transparenz, gute Hotels, Ausflüge, Vorträge und mehrsprachigen Service.

Insgesamt gibt es viele Gründe, warum du im Februar deine Umrah mit Kaaba Reisen verrichten solltest. Du kannst Geld sparen, das angenehme Klima genießen und die heiligen Stätten in Ruhe besuchen. Kaaba Reisen wird dafür sorgen, dass du eine erstklassige Pilgerreise erlebst.